Am 27.Juni hat die STIKO eine neue Empfehlung zur Prophylaxe vor RSV-Infektionen veröffentlicht.

Link: EpiBull 26-2024 RSV-Proph.

Uns als Kinder- und Jugendärzte hat das überrascht, da es einerseits alle Säuglinge betrifft und es sich andererseits um eine Gabe von Antikörpern, also keine „aktive“ Impfung handelt.

Im Bundesgesetzblatt vom 13.September steht nun, dass alle Versicherten, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf die Impfung haben. Das ist etwas anders, als in der STIKO-Empfehlung formuliert wurde…

Link: BGB RSV 2024

Aktuelle Informationen zur Erkrankung und zur Impfung:

Link (Faktenblatt): RSV-Prophylaxe

 Wie erfolgt die Umsetzung?

Neugeborene sollen in der Entbindungseinrichtung geimpft werden, da die Immunisierung „ab Geburt“ möglich ist…

Die anderen Säuglinge sollen dann in die Arztpraxen…

Die Hersteller- Firma hat inzwischen den Preis des „Medikaments“ von über 1300€ pro Dosis auf ca. 450€ reduziert… Das betrifft beide Impfstoffe (für Babies<5kg (50 mg) und Babies>5kg (100 mg)).

Die jetzt geplante Abrechnung für die Ärzte (Stand 17.9.24) ist mit 8.95€ (für Bestellung, Lagerung, Beratung/Aufklärung und Impfung) deutlich unterhalb einer wirtschaftlichen Kalkulation (die Apotheken erhalten übrigens ca.19€ für die reine Bereitstellung)…

ABLAUF:

Eine Sprechstundenbedarfs- Regelung (wie bei den normalen Impfstoffen) gilt in Hamburg seit 28.10.24. In Niedersachsen ist das anders.

Die Antikörper-Impfung ist seit Anfang November in der Praxis möglich.

Allerdings betrifft das nur ab 1.4. 24 geborene Kinder mit Versichertenkarte oder schriftlichem Versicherungsnachweis (Kassenpatienten).

Ansonsten erhalten die Eltern ein Privatrezept und bestellen den Impfstoff in der Apotheke. Der (sehr empfindliche) Impfstoff wird dann separat in die Praxis geliefert. Die Impfung muss dann auch extra bezahlt werden.

 

Die RSV-Prophylaxe betrifft im übrigen auch Schwangere, ältere und chronisch kranke Menschen…

Für Schwangere: Link: impfen-für-schwangere