Zur Meningokokken B- Impfung gibt es eine STIKO- Empfehlung (Januar 2024) für Kinder bis zum 5.Geburtstag. Der G-BA hat Mitte März 2024 signalisiert, dass die Impfung übernommen werden wird. Der Beschluss wurde dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Am 29.5. erfolgte die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Damit sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten der Impfung zu übernehmen. 

Noch laufen Verhandlungen zur Höhe der Honorierung für die Ärzte, die Krankenkassen haben bisher nur inakzeptable Angebote gemacht… Erst wenn das geklärt ist können die Impfungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bis dahin ist es eine IGel-Leistung.

Zur Information über die Erkrankung hier ein RKI-Dokument:

Meningokokken

Die Eltern müssen mit einem Privatrezept der Praxis in der Apotheke den Impfstoff bezahlen. Dieser Impfstoff kommt unter Einhaltung der Kühlkette in die Praxis.

Bei der Impfung erhalten die Eltern eine Rechnung, die sofort fällig ist (Bezahlung Bar oder mit Karte).

Rechnung des Impfstoffs und Rechnung der Impfung müssen dann bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.

Info über den derzeitigen Ablauf: Link: Men-B-Erstattung

Es gibt vereinzelt Probleme mit Krankenkassen, die die Impfung nicht voll übernehmen wollen…

Hier dazu ein Link: Problem mit Men-B-Rechnung