Liebe Patienten,
wir setzen e-Rezepte bereits versuchsweise seit mehreren Monaten ein.
Ab dem 1.1.2024 sind wir verpflichtet, nur noch elektronische Rezepte (für verschreibungspflichtige Medikamente, für gesetzlich krankenversicherte Patienten) auszustellen.
Neben einigen Vorteilen (papierlos, verlustsicher) müssen aber einige Nachteile in Kauf genommen werden. So können wir nur dann e-Rezepte erstellen, wenn uns im laufenden Quartal die Krankenversicherungskarte bereits vorliegt – also keine Karte = kein Rezept möglich.
Jedes Rezept muss (und kann nur) vom Arzt persönlich elektronisch signiert werden. Dieses erfolgt in der Regel am Ende der Sprechstunden, da wir primär natürlich Patienten behandeln und nicht ständig an der Anmeldung stehen, um Rezepte elektronisch zu signieren. Ein e-Rezept benötigt deshalb eine Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden, bis es in der Apotheke abrufbar ist.
Alles setzt natürlich eine funktionierende EDV, Internet und eine funktionierende Telematikinfrastruktur voraus. Leider haben wir diesbezüglich in der Vergangenheit viele schlechte Erfahrungen machen müssen…
Wie können Sie den Ablauf vereinfachen und beschleunigen?
Lassen Sie ihre Krankenversicherungskarte möglichst frühzeitig im Quartal, mehrere Tage vor der Rezeptbestellung einlesen und planen sie bei einer Bestellung von Rezepten einen Puffer von 24 Stunden vor der Abholung in der Apotheke ein.
Ihr Hausarztzentrum